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Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.10.2015, OF 987/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich von ihnen gelegenen Ginnheimer Ortskern , angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen an der Straße großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Ortsbeirat wird daher aufgefordert, den Magistrat um die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von 1 Stunde zu ersuchen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 987/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 8 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4794 2015 Die Vorlage OF 987/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kurzzeitparkplätzen" die Worte "auf der westlichen Seite zwischen dem Orthopädiegeschäft Metz und dem Fahrradladen Fahrradstation" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme