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Spielplatz Im Trierischen Hof wieder herstellen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.09.2023, OF 989/1 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wieder herstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen.

Begründung:

Der Magistrat antwortete mit ST 1660 auf eine entsprechende Initiative des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung "unerwünschter Personen" führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein "privater" Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in der ST 1660 wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich.Hauptvorlage: Antrag vom 14.04.2023, OF 827/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 989/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung OA 396 2023 1. Die Vorlage OF 827/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 989/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 989/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme