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Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2016

Vortrag des Magistrats

Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Details im PARLIS M_210_2016
25.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern

Details im PARLIS OM_6277_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern

Details im PARLIS ST_1862_2020
14.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend

Details im PARLIS OF_992-3_2020
30.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend

Details im PARLIS OM_6985_2020
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.11.2020, OF 992/3

Betreff: Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend
Vorgang: M 210/16; OM 6277/20 OBR 3; ST 1862/20 Zur Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern Siehe hierzu auch: OM 6277 25.06.2020 In der ST 1862 folgt der Magistrat der Argumentation des Antrags des OBR 3, dass es nicht zielführend ist, an der Trennung von Nordend-West und Nordend-Ost festzuhalten, um die Sozialbezirke neu zu regeln. Zum einen: Die Sozialbezirke 201, 202 und 203 im Nordend-West gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, alle anderen Sozialbezirke (auch der weitere westliche 120) zum Sozialrathaus Bornheim. Es ist für die Sozialbezirksvorsteher sinnvoll, nur in der Zuständigkeit eines Sozialrathauses tätig zu sein. Zum zweiten: die drei Sozialbezirke 120 (West) sowie 130 und 230 (Ost) haben alle ähnlich niedrige Einwohnerzahlen, sodass es sinnvoll erscheint, aus diesen drei Bezirken zwei zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, dem Magistrat Folgendes vorzuschlagen: Der Sozialbezirk 130 wird aufgeteilt, und zwar so, dass der Teil westlich der Berger Straße an den SB 120 und der Teil östlich der Berger Straße an den SB 230 abgegeben wird. Die hierdurch entstehenden zwei neuen Sozialbezirke reduzieren die SBs im Nordend auf fünf und erfüllen in der Sache damit das Anliegen der M 210.

Begründung:

Bei der Anhörung der Sozialbezirksvorsteher*innen im Nordend zur o.g. Magistratsvorlage stellte sich heraus, dass sie die bisherige Anzahl von sechs Sozialbezirken durchaus weiterhin für nötig erachteten. Da der Magistrat aber auf dem Kriterium der Einwohnerzahl pro SB bestand, konnte als Kompromiss der Vorschlag erarbeitet werden, aus den drei einwohnerschwächsten Bezirken zwei zu machen, bei denen dann aber die West-Ost -Trennung aufgehoben wird.

dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277
Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1862
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6985 2020 Die Vorlage OF 992/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme