Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.09.2023, OF 993/1 Betreff: Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln vor Falschparkenden zu schützen.
Begründung:
Damit die o.g. Sitzbankbereiche barrierefrei zugänglich sind, wurde der Bordstein jeweils abgeflacht. Dies lädt jedoch zum illegalen Beparken des Gehwegs ein, sodass dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Da es bei den auf der Südseite gelegenen Wohngebäuden keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sollen Fahrradbügel angebracht werden. Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4568 2023 Die Vorlage OF 993/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln oder Pollern vor Falschparkenden zu schützen. Die Fahrbahn muss weiterhin barrierefrei überquerbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme