Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
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Bisheriger Verlauf
02.01.2020
20.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Details im PARLIS OF_998-2_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Details im PARLIS OM_5615_202002.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Details im PARLIS OF_998-2_202020.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Details im PARLIS OM_5615_2020 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2
Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung:
Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme