Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld

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Initiative vom 13.09.2022, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 344/10 vom 27.05.2022 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Vorgang: OM 1437/22 OBR 10; ST 1220/22; OM 2235/22 OBR 10 Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante Wohngebiet "Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. z. B. räumliche Lage im Stadtteil und Abtrennung durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt, sowie bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e. V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24.05.2022 die konkreten Namensvorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. Laut Magistrat vom 17.05.2022 wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßenbenennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen Sträucher sowie anteilig Ackerpflanzen bei den vorhandenen Benennungen. Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Magistrat wird allerdings gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestliche Richtung verläuft, in "Mohnblumenstraße" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Václav-Havel-Straße); 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in "Ritterspornweg" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Simone-de-Beauvoir-Ring); 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in "Ackerwindenring" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Wangari-Maathai-Ring); 4. den unbenannten Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in "Heinrich-Hofmann-Platz" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Tagoreplatz). Sollte die erbetene Neubewertung (siehe Anregung OM 2235) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, ist erst dann dieser Platz in "Kornblumenplatz" zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1437 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1220 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2235 Versandpaket: 21.09.2022