Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.
Details im PARLIS OF_410-7_2008Initiative Ortsbeirat
Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.
Details im PARLIS OI_57_2008Bericht des Magistrats
Umbenennung der "Neuen Börsenstaße" in "Tilsiter Straße"
Details im PARLIS B_693_2008Antrag Ortsbeirat
Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.
Details im PARLIS OF_410-7_2008Initiative Ortsbeirat
Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.
Details im PARLIS OI_57_2008Bericht des Magistrats
Umbenennung der "Neuen Börsenstaße" in "Tilsiter Straße"
Details im PARLIS B_693_2008S A C H S T A N D :
Betreff: Umbenennung der "Neuen Börsenstraße" in "Tilsiter Straße" Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die "Neue Börsenstraße" im Stadtteil Industriehof in "Tilsiter Straße" umzubenennen. Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft keine Straßenbenennungen nach Unternehmensnamen im Ortsbezirk 7 mehr vorzunehmen. Nach dem Wegzug der Deutschen Börse AG aus dem Stadtteil Industriehof ist der Grund für eine Straßenbenennung nach diesem Unternehmen entfallen. Die Umbenennung des derzeit "Neue Börsenstraße" genannten kurzen Straßenabschnittes der "Tilsiter Straße" in seinen ursprünglichen und angestammten Namen "Tilsiter Straße" dient auch der besseren Übersichtlichkeit und der Bewahrung des Charakters der Straßennamen im Stadtteil Industriehof. Es ist festzuhalten, dass die Benennung in "Neue Börsenstraße" damals vom Magistrat entgegen dem Wunsch des Ortsbeirates veranlasst wurde. Generell ist zu beachten, dass die Benennung von Straßen und Plätzen eine langfristige Zielsetzung verfolgt. Diesem langfristigen Planungshorizont entspricht offensichtlich die kurzfristige Orientierung auch vermeintlich traditionsreicher Frankfurter Unternehmen nicht mehr. Deshalb ist für die Zukunft von der Benennung von Straßen und Plätzen im Ortsbezirk 7 nach Namen von Unternehmen abzusehen. Darüber hinaus richtet der Ortsbeirat den Appell an den Magistrat, die berechtigten Wünsche der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen und Plätzen zukünftig nicht mehr eigenmächtig zu übergehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: