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Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach

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Initiative vom 15.08.2011, OI 9 entstanden aus Vorlage: OF 30/11 vom 24.07.2011 Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den unbenannten Weg in Verlängerung der Altebornstraße, zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstückweg" zu benennen. Die Wegebezeichnung entspricht dem dortigen Flurnamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Versandpaket: 24.08.2011 Aktenzeichen: 62 2