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Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1063 entstanden aus Vorlage: OF 140/9 vom 03.11.2021 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung gebeten. Von den Bürgern gewünscht werden z. B. eine Bouleanlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen vorzunehmen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 849 Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2