Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1183 entstanden aus Vorlage: OF 238/5 vom 10.11.2021 Betreff: Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte Vorgang: EA 39/18 OBR 5; ST 1551/18; V 1396/19 OBR 5; ST 235/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten an der Sachsenhäuser Warte fortgesetzt werden und wann mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist.
Begründung:
Die Sachsenhäuser Warte steht nunmehr seit nahezu fünf Jahren leer. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.08.2018, ST 1551, mitgeteilt, dass er im Zuge der Gesamtsanierung der Sachsenhäuser Warte die Wiederherstellung des Forsthauses in der historischen Form befürwortet und hierzu eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Auf die Anfrage des Ortsbeirates vom 05.08.2019 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.02.2020, ST 235, mitgeteilt, dass er zeitnah eine Vorlage bzgl. der Wiederherstellung des historischen Gebäudeensembles an die Stadtverordnetenversammlung in den Geschäftsgang geben wird. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, dass eine solche Vorlage zwischenzeitlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. Auch finden seit Monaten keine Arbeiten mehr an der Warte und den dazugehörigen Gebäuden statt. Vor diesem Hintergrund, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft über den Stand der Planung sowie den Zeitplan zu dessen Umsetzung. Er fordert den Magistrat auf, die Bemühungen hinsichtlich der Sanierung der Sachsenhäuser Warte zu intensivieren, damit dieser geschichtsträchtige Ort nicht länger für die Öffentlichkeit verschlossen bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 39 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1551 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2347 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme