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Kinderrechte stärken

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1237 entstanden aus Vorlage: OF 179/10 vom 13.11.2021 Betreff: Kinderrechte stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Personalmittel für das Frankfurter Kinderbüro zur Betreuung der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen mit dem Ziel erhöht werden können, da stadtweit mehr ehrenamtliche Kinderbeauftragte eingesetzt wurden, ohne bisher die Personalmittel zu ändern. Dies betrifft auch den Ortsbezirk 10.

Begründung:

Kinderbeauftragte setzen sich in den Stadtteilen ehrenamtlich für die Belange von Kindern ein. Sie sind für die "Stadt der Kinder" von großer Bedeutung, um Frankfurt kinderfreundlich zu machen und Kinderrechte durchzusetzen. Dabei werden sie vom Frankfurter Kinderbüro unterstützt und koordiniert. Das Frankfurter Kinderbüro ist allerdings bei der Betreuung der Kinderbeauftragten am Limit. Da es in einigen Stadtteilen den Bedarf für weitere Kinderbeauftragte gibt, muss das Kinderbüro personell und finanziell besser ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2204 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40