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Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

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Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 273/1 vom 07.12.2021 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Am 23. Novemver 2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum Wasserturm-Park im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28. November 2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: - Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. - Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. - Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station "Emser Brücke" ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. - Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasserleitungen und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. - Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. - Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat, sondern auch durch Hecken und Stauden erfolgen. Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 850 Antrag vom 26.04.2022, OF 434/1 Aktenzeichen: 67 0