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Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

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Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0