Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1492 entstanden aus Vorlage: OF 161/12 vom 10.01.2022 Betreff: Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlanken Der Magistrat wird gebeten, die Ernennungsprozesse für durch Ortsbeiräte vorgeschlagene Ehrenämter auf mögliche Beschleunigungen hin zu überprüfen und diese wo immer möglich umzusetzen. Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, 1. ob Ernennungen durch den gesamten Magistrat bestätigt werden müssen oder stattdessen auch durch die jeweils zuständige Dezernentin/den jeweils zuständigen Dezernenten erfolgen können oder 2. ob alternativ die Einreichung zur Magistratsbestätigung auch direkt durch die zuständigen Fachamtsleitungen erfolgen kann. Ggf. sind hierzu die Satzungen der jeweiligen Ehrenämter anzupassen.
Begründung:
Eine Reihe von Ehrenämtern wie z. B. Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteherin/Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger werden von den Ortsbeiräten vorgeschlagen. Vom Zeitpunkt des Beschlusses dauert es aber je nach Ehrenamt zwischen vier bis zehn Monaten, bis dieser Vorschlag durch eine formale Ernennung auch umgesetzt wird. In der Zwischenzeit entsteht oft eine unschöne Unklarheit darüber, wer denn nun eigentlich noch oder schon für die Aufgaben des jeweiligen Ehrenamtes zuständig ist. Außerdem kann dies bei den designierten Amtsinhaberinnen/Amtsinhabern für einen unguten ersten Eindruck der Handlungsgeschwindigkeit der Stadt Frankfurt sorgen. Eine Verschlankung der Zeichnungsgänge und Zuständigkeiten kann hier ebenso bei der Beschleunigung helfen wie eine konsequente Digitalisierung aller Prozessschritte, sofern noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1394 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00 33 1