Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
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Bisheriger Verlauf
21.01.2022
08.02.2022
16.05.2022
08.07.2022
Antrag Ortsbeirat
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS OF_330-6_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS OM_1546_2022Stellungnahme des Magistrats
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS ST_1167_2022Stellungnahme des Magistrats
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS ST_1592_202221.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS OF_330-6_202208.02.2022
Anregung Ortsbeirat
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS OM_1546_202216.05.2022
Stellungnahme des Magistrats
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS ST_1167_202208.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Details im PARLIS ST_1592_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1546 entstanden aus Vorlage: OF 330/6 vom 21.01.2022
Betreff: Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das nicht asphaltierte und mit Schlaglöchern übersäte Teilstück der Straße Zur Waldau zwischen Boseweg und dem KGV Schwarzbach e. V. (Liegenschaft Hausnummer 27) instand setzen zu lassen (siehe Foto). Begründung:
Das nicht asphaltierte Teilstück der Straße Zur Waldau zwischen Boseweg und dem KGV Schwarzbach e. V. ist mit Schlaglöchern übersät und in einem insgesamt sehr schlechten Zustand. Um die allgemeine Verkehrssicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen, ist die Instandsetzung dieses Teilstücks dringend geboten. Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau vor Hausnummer 27 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1167 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1592 Aktenzeichen: 67 0