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Schwanheim: Waldspielpark Schwanheim - öffentliche Toiletten sanieren

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1564 entstanden aus Vorlage: OF 361/6 vom 20.01.2022 Betreff: Schwanheim: Waldspielpark Schwanheim - öffentliche Toiletten sanieren Die öffentlichen Toiletten am Waldspielpark im Schwanheimer Wald sind derzeit außer Betrieb. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Toiletten am Waldspielpark Schwanheim sicherzustellen - auch die Toilette für Kinder. Nach Möglichkeit sollte es zu einer ganzjährigen Nutzung kommen. Dabei ist auch der Einsatz von umweltfreundlichen Komposttoiletten zu prüfen und nach Möglichkeit zu bevorzugen. Außerdem sollte die Bereitstellung eines Wickeltischs geprüft werden.

Begründung:

Die Nutzer des Spielplatzes und des zugehörigen Grillplatzes benötigen öffentliche Toiletten. Die Bereitstellung dürfte auch gegen die Verschmutzung des Schwanheimer Waldes helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2758 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22