Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten!
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1580 entstanden aus Vorlage: OF 307/1 vom 24.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten! Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen der Stationen "Hauptwache", "Konstablerwache" und "Alte Oper" sowie an der "Galluswarte" auszuweiten und rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche nutzbar zu machen.
Begründung:
Der Ortsbeirat fügt damit eine weitere Anregung der langen Liste der Toilettenanträge hinzu, der schnell und unkompliziert umsetzbar ist. Für obdachlose Menschen und Feiernde würde eine dauerhafte Öffnung der Toilettenanlagen im wahrsten Sinne des Wortes eine "Erleichterung" bedeuten. Außerdem würde dadurch das nächtliche Urinieren auf Gehwegen und in Hauseingängen reduziert und die angespannte Situation bei den Anwohnenden ebenfalls verbessert. Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung also. Die bisherigen täglichen Öffnungszeiten von bereits in der Regel 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr/01:00 Uhr müssten lediglich um die Nachtzeiten erweitert werden. Dies ist wegen der ausgeweiteten Betriebszeiten der U- und S-Bahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2735 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme