Kinder schützen - Schulwegsicherheit erhöhen
Lesezeit: 6 Minuten
Bisheriger Verlauf
11.02.2022
14.02.2022
06.03.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kinder schützen - Schulwegsicherheit erhöhen
Details im PARLIS OM_1628_2022Stellungnahme des Magistrats
Kinder schützen - Schulwegsicherheit erhöhen
Details im PARLIS ST_625_202311.02.2022
14.02.2022
06.03.2023
Stellungnahme des Magistrats
Kinder schützen - Schulwegsicherheit erhöhen
Details im PARLIS ST_625_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1628 entstanden aus Vorlage: OF 284/2 vom 11.02.2022
Betreff: Kinder schützen - Schulwegsicherheit erhöhen
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit allen betroffenen Ämtern, Schulen, Elternvertreterinnen bzw. -vertretern, Ortbeiräten, Kinderbeauftragten, Verkehrspolizei, Baustellenverantwortlichen des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) etc. einen Ortstermin zu planen, um die möglichen Gefahrenquellen für die Schulwegsicherheit durch die ab Juni geplante Großbaustelle des LBIH an der Siolistraße aufzunehmen und Möglichkeiten deren Lösung zu erarbeiten. Gleichsam sollen bei diesem Ortstermin die weiteren fünf großen Gefahrenbereiche rund um den Schulcampus Westend, die in der Anlage dokumentiert sind, in Augenschein genommen und Lösungen erarbeitet werden. Ebenfalls wird angeregt, dass seitens des Magistrats für die Dauer der Bauarbeiten eine feste Kontaktperson benannt wird. Begründung:
Bereits heute gibt es erhebliche Mängel bei der Schulwegsicherheit rund um den Schulcampus Westend, die seitens des Kinderbeauftragten für das Nordend-West eindrucksvoll in der Anlage dokumentiert sind. Zu all den bereits bestehenden Gefahrenpunkten wird ab Juni eine Großbaustelle an der Siolistraße die Situation noch verschärfen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 1,5 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 625
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1