Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1