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Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 entstanden aus Vorlage: OF 38/10 vom 18.05.2021 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt.

Begründung:

Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner in einer Sitzung des Ortsbeirates als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 657 Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Antrag vom 05.02.2024, OF 759/10 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 731 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1730 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme