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Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk Straße

Details im PARLIS OF_124-15_2022
18.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

Details im PARLIS OM_1844_2022
24.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk Straße

Details im PARLIS ST_1496_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk Straße

Details im PARLIS ST_106_2023
07.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

Details im PARLIS ST_1642_2023
21.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

Details im PARLIS OF_311-15_2024
07.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

Details im PARLIS OM_5595_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022

Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen.

Begründung:

Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme