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Sonnenschutz für Spielplätze - fünfter Versuch!

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Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 187 entstanden aus Vorlage: OF 48/10 vom 15.05.2021 Betreff: Sonnenschutz für Spielplätze - fünfter Versuch! Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18; OM 3451/18 OBR 10; ST 2085/18; OM 4293/19 OBR 10; ST 1053/19; OM 6497/20 OBR 10; ST 2207/20 Folgend werden die Vorlagen und Stellungnahmen des Magistrats mit Bezug auf Sonnenschutz auf Spielplätzen im Ortsbezirk 10 chronologisch aufgeführt: 1. Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704, Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 585: "Es besteht die Möglichkeit, Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel für ausgewählte Spielplätze anzufordern." 2. Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3451, Stellungnahme vom 12.11.2018, ST 2085: "Das Fachamt wird prüfen, ob auf den genannten Spielplätzen Sonnenschirme aufgestellt werden können und dies, wo möglich, realisieren." 3. Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4293, Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1053: "Der Magistrat wird der Anregung entsprechen und die angegebenen Spielplätze mit Sonnenschirmen ausstatten." Zur letzten Stellungnahme vom 18.12.2020, ST 2207: a) Kosten: Sonnenschutz für Kinder kostet, aber für die Gesundheit der Kinder sollte der in der Stellungnahme genannte Betrag in Höhe von circa 35.000 Euro es wert sein. b) Prioritäten: Alle vom Ortsbeirat 10 in der Vorlage OM 3451 aufgeführten Spielplätze wurden unter Beteiligung der zuständigen Kinderbeauftragten und Eltern ausgewählt. Diese Spielplätze haben die gleiche Priorität. Soll der Ortsbeirat die Kinder, Eltern und Kinderbeauftragten gegeneinander aufbringen und bewerten, wer es wert ist? Nein, kann der Ortsbeirat 10 nicht und will er nicht! Dies vorausschickend, wird der Magistrat aufgefordert, die aufgelisteten Spielplätze laut der Vorlage OM 3451 endlich zeitnah mit Sonnenschutz auszustatten, so wie in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1053, vom Magistrat angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2085 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4293 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1053 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6497 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2207 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1694 Aktenzeichen: 67 2