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Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 06.04.2022 Betreff: Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße zwischen Hausnummer 2 und 4 (westliche Straßenseite) zu prüfen und zu bewerten.

Begründung:

Der Abschnitt der Elektronstraße zwischen Alt-Griesheim und dem Main ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Am Ende, zum Main hin, nimmt die Breite der Straße etwas ab. An sich wäre das Parken schon unerlaubt, wenn die verbleibende Straßenbreite drei Meter unterschreitet. Dies ist oft schon der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht nah genug an der Bordsteinkante stehen. Da der Gehweg sehr schmal ist, erscheint das Zulassen von teilweisem Parken auf dem Gehweg keine Lösung zu sein. Von daher wäre ein Parkverbot eine eindeutige Lösung. Da sich wegen Grundstückeinfahrten auf der westlichen Seite weniger Parkplätze befinden, wird diese Seite gewählt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1