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Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?

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Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 11.05.2021 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Laut Berichterstattung des Fernsehsenders Hessischer Rundfunk in der Sendung Maintower vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürgerinnen bzw. Bürger des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten: "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1458 Aktenzeichen: 64 0