Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
11.05.2021
01.06.2021
23.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS OF_38-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS OM_197_2021Stellungnahme des Magistrats
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS ST_1458_202111.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS OF_38-1_202101.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS OM_197_202123.08.2021
Stellungnahme des Magistrats
Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Details im PARLIS ST_1458_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 11.05.2021
Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
Laut Berichterstattung des Fernsehsenders Hessischer Rundfunk in der Sendung Maintower vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürgerinnen bzw. Bürger des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten: "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1458 Aktenzeichen: 64 0