Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird?
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Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1995 entstanden aus Vorlage: OF 450/6 vom 05.04.2022 Betreff: Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird? Vorgang: OM 878/21 OBR 6; ST 648/22 Bereits mit der Anregung vom 26.10.2021, OM 878, hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die Beschädigungen am alten Sossenheimer Rathaus (Abbröckeln der Gebäudefassade, Instandsetzung des Treppeneingangs) hingewiesen. Nun hat sich die beschriebene Problematik zwischenzeitlich noch deutlich verschärft. Mittlerweile sind größere Teile der Eingangstreppen abgeplatzt. Die abgeplatzten Teile behindern stellenweise den Gehweg und sind somit insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger eine massive Stolpergefahr. Einige Gesteinsteile waren sogar auf der Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße wiederzufinden und stellten damit eine Unfallgefahr dar. Vor diesem Hintergrund kann der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648, dass derzeit keine Hinweise auf entsprechende Gefahren vorliegen, nicht nachvollziehen. Es drängt sich vielmehr die Frage auf, welche Umstände (Personen- oder Sachschäden) noch eintreten müssen, damit die bestehende Gefahrenquelle endlich beseitigt wird. Fast noch unverständlicher ist der Verweis auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen, um vom Eigentümer des Gebäudes die Instandsetzung und einen barrierefreien Zugang zu fordern. Da das Gebäude der Stadt gehört, bedarf es hier keiner rechtlichen Grundlagen, sondern (wie in der Presse treffend beschrieben war) "nur den Willen" (FNP, 29.03.2022). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die Beschädigungen an der Bausubstanz, die eine Gefahrenquelle für das Gemeinwohl darstellen, entsprechend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2305 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 1