Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 20 entstanden aus Vorlage: OF 5/7 vom 04.05.2021 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen (Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen Kita, die Krankenhaus Nordwest GmbH, die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT "Praunheimer Strolche" zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen.
Begründung:
Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" infrage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von Kita-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen Kita wird die Kita Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der Kita "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75 Prozent der Kinder der KT "Praunheimer Strolche" sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 06:00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie der derzeitigen Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Krankenhauses verursacht, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2279 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 0