Sofort dauerhaft präsente Bauleitung in der Mühlbergschule einsetzen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sofort dauerhaft präsente Bauleitung in der Mühlbergschule einsetzen Der Magistrat wird gebeten , sofort eine dauerhaft präsente Bauleitung in der Mühlbergschule einzusetzen.
Begründung:
Die Mühlbergschule wird seit 1. Juni 2017 umgebaut und sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2019 fertiggestellt werden. Nach mehreren Verzögerungen war der anvisierte Fertigstellungstermin Ostern 2022. Nun ist er wieder verschoben worden auf den 1. Juni 2022. Die Fertigstellung der Baustelle geht kaum voran, da es keine präsente Bauleitung gibt, die die Baustelle koordiniert. Diverse Arbeiten können nicht zu Ende gebracht werden und Material liegt verwaist herum. Das ABI muss eine dauerhafte Bauleitung einsetzen, damit der Termin 1. Juni 2022 nun endlich gehalten werden kann. Siehe auch den Artikel in der FR vom 05.04.2022: https://www.fr.de/frankfurt/sachsenhausen-ort29377/tausend-kleinigkeiten-bis-zum -umzug-der-muehlbergschule-91460086.html?itm_source=story_detail&itm_medium= interaction_bar&itm_campaign=share Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2755 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31