Anregung an den Magistrat vom
20.05.2022,
OM 2156 entstanden aus Vorlage:
OF 147/15 vom
04.05.2022 Betreff: Einladung der Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des
Ortsbeirats 15 Vorgang:
OM 1607/22 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bildungsdezernentin, Frau Stadträtin Sylvia Weber, zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungssituation in den Kindereinrichtungen, der Schülerfahrtkosten und der beengten Schulsituation stellt. Der Ortsbeirat hat wiederholt Anträge zur Betreuungssituation, den Schülerfahrtkosten und der beengten Schulsituation in Nieder-Eschbach gestellt. Die daraufhin erhaltenen Antworten konnten jedoch die Bedenken der Eltern nicht entkräften. Da dies Themen mit hohem Zeitdruck sind, hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 11.02. 2022,
OM 1607, die Ortsbeiratssitzung am
18.03.2022 oder spätestens die Sitzung am
29.04.2022, jeweils um 19:30 Uhr, vorgeschlagen. Da diese Anregung bislang unbeantwortet geblieben ist, schlägt der Ortsbeirat nunmehr die Ortsbeiratssitzung am
08.07.2022 oder spätestens die Sitzung am
16.09.2022, jeweils um 19:30 Uhr, vor.
Begründung:
Um der Dezernentin und den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten auszutauschen, würde es der Ortsbeirat begrüßen, wenn Frau Stadträtin Sylvia Weber schnellstmöglich in die Ortsbeiratssitzung kommen würde. Bedauerlicherweise ist sie in den letzten sechs Jahren, trotz mehrfacher Einladungen des Ortsbeirats, keiner einzigen Einladung gefolgt. Es wird Zeit, dies zu ändern und sich auch mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Nieder-Eschbach auseinanderzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1607
Stellungnahme des Magistrats vom
24.10.2022, ST 2462
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1