Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 215 entstanden aus Vorlage: OF 25/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan keine spezifischen Vorgaben zur erneuerbaren Energieversorgung vorsieht. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anzuhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen.
Begründung:
Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/ep ub/volltexte/2017/69300/pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaik-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaik-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitt 2.3 und 3.1). In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Fotovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Die Anregung zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1763 Aktenzeichen: 61 00