Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 217 entstanden aus Vorlage: OF 27/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft 1. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan kein integriertes Konzept zum Ressourcenmanagement für das Quartier vorsieht. Die enthaltenen Informationen zur Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur greifen zu kurz und deuten nicht darauf hin, dass ein Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Quartiersentwicklung - mitgedacht wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zum Ressourcenmanagement zu berücksichtigen: a) Eine umfassende, haushaltsnahe Getrenntsammlung von Verpackungen, Bioabfällen, Papier/Karton und Restmüll sollte gewährleistet werden; b) Im Quartier sollte mind. ein Glascontainer bereitgestellt werden; c) Wo möglich, sollten die Behälter für die unter a) und b) genannten Materialien und Sektionen als Unterfluranlagen angelegt werden; d) In jedem Fall sollte gewährleistet werden, dass der Zugang zu den Behältern barrierefrei möglich ist; e) Es sollte geprüft werden, ob sich im Quartier ein Modellprojekt zur Abfallvermeidung realisieren lässt, in dem erprobt wird, mit welchen Instrumenten sich die Gesamtabfallmenge pro Bewohnerin bzw. Bewohner reduzieren lässt.
Begründung:
Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn nachhaltiges Ressourcenmanagement nicht länger als Randthema, sondern vielmehr als städteplanerisches Querschnittsthema mitgedacht wird. Das gilt vor allem auch bei der Entwicklung und Realisierung neuer Quartiere. Mehr Recycling und Verwertung sind nur möglich, wenn wir Ressourcen getrennt sammeln. Haushalte im Quartier sollten Abfälle barrierefrei und möglichst bequem getrennt entsorgen können. Glascontainer müssen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, ebenso wie Bio- und Verpackungstonnen. Wo Unterfluranlagen existieren, werden diese von Anwohnerinnen bzw. Anwohner in der Regel sehr gut angenommen, reduzieren im Falle der Glassammlung die Lärmbelastung und steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1686 Aktenzeichen: 79 4