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Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2249 entstanden aus Vorlage: OF 341/10 vom 17.05.2022 Betreff: Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Hundeführer auf die in den Feldern am Heiligenstock geltenden Anleinr egeln hinzuweisen.

Begründung:

Die Stadt Bad Vilbel hat QR-Codes zu den in Bad Vilbel geltenden Anleinregeln auf den Hundetütenspendern an den Eingängen in die Felder am Heiligenstock angebracht. Allerdings sind die Felder am Heiligenstock bis auf einen schmalen Randstreifen Frankfurter Stadtgebiet, auf dem die Bad Vilbeler Satzungen nicht gelten. Umgekehrt laufen dort aber immer mehr Hunde frei, die das Wild aufscheuchen und selbst die Rückzugsgehölze durchstöbern. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Stadt Frankfurt ihre eigenen hier geltenden Satzungen deutlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1963 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 564 Aktenzeichen: 67 0