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Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 entstanden aus Vorlage: OF 168/8 vom 05.05.2022 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG Holding im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtliche Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können.

Begründung:

Wohnungen in einer passenden Preislage sind aktuell in Frankfurt nur bedingt zu erhalten. Häufig steht daher der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen wird die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in andere Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Antrag vom 22.11.2023, OF 370/8 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2520/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 40