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Sachstand Baugebiet „An der Sandelmühle“

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 175/8 vom 12.05.2022 Betreff: Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: M 214/18 Aufgrund des vor Kurzem begonnenen Vertriebs der ersten Reihenhäuser im neuen Baugebiet, wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Laut Baubeschreibung des Projektentwicklers soll das neue Baugebiet mit einer Nahwärmeversorgung über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches zu 55 Prozent mit Biomethan Betrieben werden soll, beheizt und mit Energie versorgt werden. Es wird gebeten, nachzufragen, zu welchem Anteil das Gas aus Biogas besteht und ob es sich um normales Erdgas oder Gas aus einer Biomasse-Anlage handelt. Bei Gas aus einer Biomasse-Anlage wäre die Versorgung und eventuelle Speicherung des Gases vor Ort zu klären und zu berichten. 2. Es ist zu klären und zu berichten, mit welcher Versorgungssicherheit die künftigen Bewohner des Baugebietes rechnen können, wenn die Versorgung nur über eine solche Anlage erfüllt wird. Gibt es eventuell schon Pläne für den Fall einer Störung der Anlage oder bei anstehenden Wartungsarbeiten? 3. Sind für das Baugebiet auch erneuerbare Energiequellen eingeplant bzw. schon fest vorgesehen? Wird es eine Versorgung der Bewohner über eigene Fotovoltaikanlagen oder zusätzliche Wärmepumpen geben? Gibt es die Möglichkeit für die künftigen Bewohner, sich von der geplanten zentralen Lösung abzukapseln und selbstständig für ihre Energie und Wärmeversorgung zu sorgen? 4. Wie viele öffentliche Parkplätze werden in dem neuen Gebiet entstehen? Wie viele Stellplätze wird es als Tiefgaragenstellplätzen geben? Ist eventuell auch eine Vermietung von Stellplätzen an Nicht-Bewohner bzw. Carsharing-Anbieter geplant? 5. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Ringstraße im eingezeichneten Plan gemäß Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214, in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt wird. 6. Eignet sich das neue Wohngebiet für eine Fortführung der verkehrsberuhigten Zone, welche nach dem Bahnübergang "An der Sandelmühle" beginnt? Falls ja, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Beschlussvorlage für eine Tempo- 30-Zone zur Entscheidung nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zuzuleiten, sobald eine Verkehrsplanung für die Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" erstellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2519 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2519/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 62 2