Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 12.05.2022 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Vorgang: OM 1238/21 OBR 8; ST 667/22 In der Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 667, berichtet der Magistrat, dass seit Beginn der elektronischen Aufzeichnungen am Bahnübergang Krautgartenweg vier Unfälle verzeichnet (2011, 2012, 2019, 2021) wurden und der Bahnübergang Krautgartenweg damit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Der Magistrat stellt selbst fest, dass "die Unfallkommission nur polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle berücksichtigt. Dies führt bei Unfällen von Radfahrerinnen und Radfahrern zu einer unzureichenden Datenlage, da die Polizei in den meisten Fällen nur dann gerufen wird, wenn am Unfall ein Kraftfahrzeug beteiligt ist oder beschädigt wurde." Wie der Magistrat selbst feststellt, sind die polizeilich gemeldeten Unfälle für die Beurteilung der Gefährdungssituation am Bahnübergang unzureichend. Ungeachtet dessen ist die Verkehrssituation an diesem Bahnübergang für Radfahrende sehr gefährlich, da der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen trifft und in der Folge die Gefahr besteht, dass Radfahrerinnen und Radfahrer in den Schienen hängen bleiben und verunfallen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat 1. um Klärung gebeten, wie oft ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen wurde; 2. aufgefordert, den Bahnübergang endlich bei der VGF als Unfallschwerpunkt aufzunehmen und die Gefahrensituation zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 778 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3972 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3973 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2150 Aktenzeichen: 66 5