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Zebrastreifen Straßburger Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Zebrastreifen Straßburger Straße

Details im PARLIS OM_1075_2012
16.07.2012

Stellungnahme des Magistrats

Zebrastreifen Straßburger Straße

Details im PARLIS ST_1069_2012
31.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Zebrastreifen Straßburger Straße

Details im PARLIS OF_754-6_2013
18.06.2013

Anregung Ortsbeirat

Zebrastreifen Straßburger Straße

Details im PARLIS OM_2286_2013
08.11.2013

Stellungnahme des Magistrats

Zebrastreifen Straßburger Straße

Details im PARLIS ST_1540_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2286 entstanden aus Vorlage: OF 754/6 vom 31.05.2013

Betreff: Zebrastreifen Straßburger Straße
Vorgang: OM 1075/12 OBR 6; ST 1069/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen seiner Stellungnahme vom 16.07.2012, ST 1069, auf der Straßburger Straße in Fortsetzung der neuen Wegeverbindung entlang des Märchengartens eine Querungshilfe (Zebrastreifen) einzurichten, da diese Wegeverbindung sehr stark frequentiert wird und mit einer Querungshilfe die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöht werden könnte. Weiterhin sollten auf der Straßburger Straße verstärkt Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen erfolgen.

Begründung:

Die oben genannte Querungshilfe wurde bereits im April 2012 vom Ortsbeirat beantragt, da schon zum damaligen Zeitpunkt absehbar war, dass dieser Bereich von Fußgängern sehr stark genutzt wird und sich aus dieser Betrachtung eine Notwendigkeit für diese Querungshilfe aufdrängte. Mit der Vorlage ST 1069 lehnte der Magistrat jedoch unter Hinweis auf eine sich in der Nähe befindliche Querungshilfe die Einrichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle ab. Nach dem tragischen Unfalltod einer Fußgängerin im Mai 2013 an eben dieser Stelle zeigt sich, dass dort eine Querungshilfe sehr wohl erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Der Verweis auf den in der Nähe gelegenen Zebrastreifen mag zwar in der Theorie richtig sein, aber die Realität sieht anderes aus. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, seine Haltung hinsichtlich einer Querungshilfe an dieser Stelle noch einmal zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1075
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1069 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1540
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1