Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 17.05.2021 Betreff: Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Überlegungen zur hoffentlich zeitnahen Entwicklung des bezeichneten Areals im Ortsbeirat 2 ggf. gemeinsam mit Vertretern des Landes Hessen öffentlich vorzustellen; und 2. in diesem Zusammenhang auch explizit zu prüfen und zu berichten, wie auf den (städtischen Teil-) Flächen des Areals bezahlbare Studentenwohnungen realisiert werden können, ggf. auch in Form von Aufstockungen auf geplanten oder bereits vorhandenen Funktionsbauten. Der Magistrat wird gebeten, dabei die Expertise des Studentenwerks Frankfurt am Main einzubeziehen und sich entsprechend abzustimmen.
Begründung:
Das Präsidium und der AStA der Goethe-Universität sowie das Studentenwerk Frankfurt fordern gemeinsam die dringende Weiterentwicklung studentischen Wohnens am Hochschulstandort Frankfurt. Obwohl sich die Hessische Landesregierung zu dem Ziel bekennt, für zehn Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, liegt die tatsächliche Versorgungsquote in Frankfurt bei lediglich viereinhalb Prozent. Bei der Entwicklung des Areals in der Siesmayerstraße sollte daher die Schaffung von bezahlbaren Studentenwohnungen - Miete inkl. Nebenkosten orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz von 325 Euro - bevorzugt berücksichtigt werden. Das Areal an der Siesmayerstraße ist aufgrund seiner fußläufigen Anbindung an den Campus Westend sowie den geplanten Kulturcampus Bockenheim ein idealer Standort für studentisches Wohnen. Zudem müssen auf dem bisherigen Campus Bockenheim entfallende Wohnheimplätze sinnvoll im Gebiet des Ortsbeirat 2 kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme