Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
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Bisheriger Verlauf
14.05.2021
08.06.2021
17.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS OF_29-4_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS OM_242_2021Stellungnahme des Magistrats
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS ST_1659_202114.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS OF_29-4_202108.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS OM_242_202117.09.2021
Stellungnahme des Magistrats
Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Details im PARLIS ST_1659_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 242 entstanden aus Vorlage: OF 29/4 vom 14.05.2021
Betreff: Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Mainkurstraße vor den ungeraden Hausnummern (siehe Foto) dahin gehend zu regulieren, dass die Regelgehwegbreite (gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) so weit als möglich gewährleistet ist, damit dort zukünftig insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer der funktional erforderliche Fortbewegungsraum zur Verfügung steht. Begründung:
Durch schrägparkende Pkw wird die verfügbare Gehwegbreite vor den ungeraden Hausnummern in der Mainkurstraße regelmäßig soweit reduziert, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen kaum noch passieren können, geschweige denn genügend Gehwegbreite für den Begegnungsfall vorhanden bleibt. Foto: Parksituation Gehweg Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1659