Wasserwerk Praunheim II fit machen für einen auskömmlichen Wasserverbrauch in Frankfurt
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Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2554 entstanden aus Vorlage: OF 187/7 vom 15.08.2022 Betreff: Wasserwerk Praunheim II fit machen für einen auskömmlichen Wasserverbrauch in Frankfurt Die heißen Tage lange vor dem kalendarischen Sommerbeginn lassen keine andere Schlussfolgerung zu als Auswirkungen der Klimaveränderungen. In Anbetracht der Entwicklung ist eine zentrale Stellschraube für das Leben in Frankfurt der Umgang mit Wasser. Neben den Appellen zum Sparen muss der Magistrat alle Maßnahmen ergreifen, die die ausreichende und bezahlbare Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser garantiert. Dazu gehört auch der Umgang mit der eigenen Wassergewinnung. In der Stellungnahme des BUND Frankfurt vom 15. Juni 2022 zum Wasserkonzept der Stadt Frankfurt heißt es: "Ein wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass es der Stadt Frankfurt möglich wäre, den Anteil der Trinkwasserversorgung aus örtlichen Quellen von aktuell ca. 25 % auf 47 % zu steigern, sofern diejenigen Maßnahmen ergriffen würden, die bereits 2018 von Hessenwasser im Regionalen Wasserbedarfsnachweis2 beschrieben sind, insbesondere die Erhöhung der Aufbereitungs- und Infiltrationskapazitäten in den Wasserwerken im Stadtwald, Praunheim II und Hattersheim. Viele diesbezügliche Kapazitätsangaben fehlen im Wasserkonzept.(...) Generell abzulehnen ist die Ausweisung von Baugebieten in Wasserschutzgebieten, wie dies mit dem geplanten Stadtteil im Nordwesten in Bezug auf das Wasserwerk Praunheim II beabsichtigt ist. Solche Nutzungskonflikte dürfen nicht zugelassen werden. (...) In Bezug auf das Wasserkonzept würde der Bau dieses neuen Stadtteils einen schweren Konflikt heraufbeschwören, denn das geplante Baugebiet liegt zum überwiegenden Teil in dem in Festsetzung befindlichen Wasserschutzgebiet Praunheim II." Auszüge aus: https://www.bund-frankfurt.de/service/meldungen/detail/news/bund-kreisverban d-frankfurt-pressemitteilung-zum-neuen-frankfurter-wasserkonzept/ Daraus folgend wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat über den derzeitigen Stand und die Kapazität zur Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II zu informieren; 2. darzulegen, welche Maßnahmen geplant sind, um das Wasserwerk Praunheim II für eine erhöhte Trinkwasserversorgung zu ertüchtigen; 3. Stellung zu nehmen zum Nutzungskonflikt zwischen dem Baugebiet und dem notwendigen Schutz des Wasserschutzgebiets im Nordwesten von Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme