Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 550/6 vom 08.08.2022 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken; 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss.
Begründung:
In diesem Sommer wurden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrte förmlich - eine Situation, die auch für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Diese Situation kann abgemildert werden, indem auch in den Straßen mehr Bäume gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, deren Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder in ihren Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen, und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10