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Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen, die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte beispielsweise durch Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Roller und sodann Ahndung falsch abgestellter E-Roller durch die Stadtpolizei erfolgen.

Begründung:

Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen, ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zur Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgängerinnen und Fußgänger in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren, teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier auf den Fotos die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park gezeigt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbstständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren Kilometerleistung reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1707 Aktenzeichen: 66 5