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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist.

Begründung:

Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13