Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
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Bisheriger Verlauf
19.05.2021
10.06.2021
01.10.2021
03.04.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Details im PARLIS OM_268_2021Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Details im PARLIS ST_1812_2021Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Details im PARLIS ST_872_202319.05.2021
10.06.2021
01.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Details im PARLIS ST_1812_202103.04.2023
Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Details im PARLIS ST_872_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 43/9 vom 19.05.2021
Betreff: Öffentliche Toilette im Grünzug Platenstraße
Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Toilette im geplanten generationenübergreifenden Bewegungspark aufzustellen. Begründung:
Die Schaffung des Angebotes von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen für die wachsende Bevölkerung in der Platensiedlung und ihrer Umgebung wird in der nächsten Zeit Formen annehmen. Familien werden dort einige Zeit verbringen, deshalb muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Notdurft angemessen verrichten zu können. Kinder können sich vielleicht noch in die Büsche schlagen, jedoch kann das sogenannte Wildpinkeln mangels Toilette nur durch Aufstellung einer solchen verhindert werden. Es gibt auch inzwischen ansprechendere Lösungen als Dixi-Toiletten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1812 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 872
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0