Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 21.08.2022 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten); 2. die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten.
Begründung:
Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: privat Quelle: www.erento.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme