Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
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Bisheriger Verlauf
23.08.2022
15.09.2022
09.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS OF_343-3_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS OM_2769_2022Stellungnahme des Magistrats
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS ST_16_202323.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS OF_343-3_202215.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS OM_2769_202209.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Details im PARLIS ST_16_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022
Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung:
Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3