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Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der Bombensprengung

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 276 entstanden aus Vorlage: OF 53/3 vom 08.06.2021 Betreff: Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der Bombensprengung Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich für die Entfernung des riesigen Sandhaufens zu sorgen, der nach der Bombensprengung am 19.05.2021 auf dem Glauburgplatz zurückgeblieben ist, und anschließend den Glauburgplatz unverzüglich wieder in seinem ursprünglichen Zustand herzustellen. Die Entfernung des Sandhaufens und Wiederherstellung des Glauburgplatzes sind ggf. im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen, ohne im Vorfeld alle bestehenden Verantwortlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen von Bund, Land, Kommune und Bauherr im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geklärt zu haben. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat dazu umgehend einen Termin für die Entfernung des Sandhaufens mitzuteilen. Die schnellstmögliche Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz ist nicht nur deshalb geboten, damit der beliebte und hochfrequentierte Platz wieder zum Spielen, zur Erholung und für Veranstaltungen genutzt werden kann, sondern auch deshalb, weil der Sand ggf. Bombensplitter oder sonstige gefährliche Rückstände aus der Sprengung enthält, die auf einem Spielplatz in der direkten Nähe von Kindern absolut nichts verloren haben. Wie das tägliche Beispiel zeigt, nützt die Einzäunung des Sandhaufens wenig, er wird trotzdem immer wieder von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen bestiegen, um sich die Baustelle von oben anzuschauen (was doppelt gefährlich ist, da neben dem Sandhaufen derzeit ein tiefes Bauloch existiert). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1718 Aktenzeichen: 91 20