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Ausreichendes Angebot in Tagestreffs für Obdachlose?

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 278 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 27.05.2021 Betreff: Ausreichendes Angebot in Tagestreffs für Obdachlose? Vorgang: OM 7164/21 OBR 3; ST 858/21 In der Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 858, schreibt der Magistrat, er sei in einem "regelmäßigen fachlichen Austausch" mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, u nd weiter: "Bei diesen Betrachtungen und durch die Erfahrungen in der praktischen Arbeit zeigt sich, dass derzeit die vorhandenen Angebote im Bereich der gemeinsamen Tagestreffs, wie auch Tagestreffs nur für Frauen, ausreichen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, was der Magistrat als ausreichend ansieht: 1. Wie viele Plätze in Tagestreffs für Obdachlose stehen zur Verfügung, wie viele davon im Nordend, wie viele davon für Frauen oder Menschen, die sich nicht durch das binäre Geschlechtersystem abgebildet sehen? 2. Wie viele Obdachlose halten sich in Frankfurt auf? Wie viele davon sind nicht männlich? 3. Wie sind die Bedingungen der Tagestreffs hinsichtlich Öffnungszeiten, Beratungsangeboten, Hygieneräume, Ruhemöglichkeiten, Zugang zu Computern/Internet und Freizeitangeboten? Wie sind die Öffnungszeiten?

Begründung:

In der o. g. Stellungnahme liefert der Magistrat keine Begründung für die Annahme, das Angebot sei ausreichend. Es wäre wünschenswert, wenn der Magistrat erläuterte, wie im Austausch mit Trägern der Wohnungslosenhilfe Angebot und Bedarf in diesem Bereich abgewogen werden. Auf Nachfragen unsererseits bei Einrichtungen, die Tagestreffs anbieten, wurde der Eindruck nicht bestätigt, das Angebot sei ausreichend. Die Nachfrage wurde als wesentlich höher als das Angebot eingeschätzt. Auch Einrichtungen im Nordend bestätigten diesen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7164 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1604 Aktenzeichen: 51