Skip to main content

Realistische Wegezeiten in der RMV-App

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Realistische Wegezeiten in der RMV-App

Details im PARLIS OF_91-13_2022
11.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Realistische Wegezeiten in der RMV-App

Details im PARLIS OM_2874_2022
03.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Realistische Wegezeiten in der RMV-App

Details im PARLIS ST_899_2023
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2874 entstanden aus Vorlage: OF 91/13 vom 27.09.2022

Betreff: Realistische Wegezeiten in der RMV-App
Der Magistrat wird aufgefordert, die VGF und den RMV mit der Ermittlung realistischer Wegezeiten zwischen Umsteigepunkten speziell für gehbehinderte Menschen zu beauftragen.

Begründung:

Im Rahmen der persönlichen ÖPNV-Nutzung ist aufgefallen, dass einige Wegezeiten zwischen Umsteigepunkten in der RMV-App speziell für gehbehinderte Menschen, die etwa auf einen Rollator angewiesen sind, nicht realistisch sind. Der Anschluss kann in der Regel dann nicht erreicht werden und zusätzliche Wartezeit wird nötig. Eine Angabe realistischer Wegezeiten würde Enttäuschungen verringern und den Betroffenen direkt eine verlässlichere Sicht auf die zu erwartenden Umsteigezeiten geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 899
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 13 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme