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Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
115 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren16 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule fortzuführen und die Schule in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen in der Region zu decken und die Schule als wichtigen Bildungsstandort zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen.

Begründung

Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Die Friedrich-Ebert-Schule ist die älteste Ganztagsschule Deutschlands und seit 2017 als Umweltschule ausgezeichnet. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Beauftragt wurde die Prüfung der Sechszügigkeit von Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Erarbeitete Baupläne, Protokolle sowie ein innovatives und flexibles pädagogisches Konzept (Lernen in Lernateliers, digitales Lernen mit Tablets, Projektarbeit) liegen dem Amt vor. Aktuell stockt die Fortführung der Planung allerdings. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren. Im integrierten Schulentwicklungsplan (M 91) steht aktuell "Erweiterung auf 6-Zügigkeit geplant. Voraussichtliche Betriebsreife kann noch nicht benannt werden." Dies soll mit einem konkreten Zieltermin hinterlegt werden. Der Ausbau kann in Form einer Aufstockung des Gebäudes erfolgen. Dadurch ist keine zusätzliche Flächenversiegelung nötig. Zudem kann der Schulbetrieb während der Bautätigkeit weiter im Gebäude, ergänzt um einige Container, erfolgen. Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstehen. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Der Schritt danach auf die gymnasiale Oberstufe funktioniert in Frankfurt gut und die Verfügbarkeit von Plätzen ist hier eher unkritisch. Der Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt das Konzept IGS mit seiner Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Schullaufbahnen, gemeinsamen und gleichzeitig auch individuell angepassten Lernen. In der vierten Klasse (Grundschule) eine Prognose über die schulische Laufbahn und den erwarteten Abschluss von Schülerinnen und Schülern zu machen, ist schwer und fehleranfällig. In einer IGS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich zu orientieren und - bestmöglich unterstützt durch Lehrerinnen und Lehrern - ihren schulischen Weg zu finden. Weiterhin wird durch den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt, dass die Schule ihr pädagogisches Konzept in einem passenden räumlichen Rahmen fortführen kann. Zum flexiblen und digitalen Lernen passen alte Raumkonzepte mit Klassenräumen und Fluren nicht mehr. Ein Ausbau bietet die Möglichkeit, nicht nur mehr Raum für neue Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sondern diesen auch modern und zukunftsfähig zu gestalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2022OFOF 333/11Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2022Sie sind hier
    OMOM 2880Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule
    Direktanregung
  3. 12. März 2024OFOF 589/11Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1996Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf16 Beratungen
OBR 11
Sitzung 18 · 06.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 20 · 24.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 24 · 09.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 25 · 27.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 26 · 15.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 27 · 05.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 28 · 04.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 31 · 24.06.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 25.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

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