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Schließung der Raiffeisenbank Kalbach verhindern

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2931 entstanden aus Vorlage: OF 300/12 vom 26.09.2022 Betreff: Schließung der Raiffeisenbank Kalbach verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf die Vorstände der "Meine Bank" Raiffeisenbank im Hochtaunus mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu einer Filialschließung in Frankfurt-Kalbach kommt, oder zumindest zu prüfen, ob ein Geldautomat aufgestellt werden kann oder Bankgeschäfte mittels einer mobilen Bank angeboten werden können.

Begründung:

Die Kunden der Raiffeisenbank haben Briefe erhalten, in denen mitgeteilt wird, dass die Schließung der Filiale Kalbach erfolgen soll. Nachdem bereits vor einigen Jahren die Filiale der Frankfurter Sparkasse schloss, ist zu befürchten, dass es dann auch keinen Geldautomaten mehr im Stadtteil gibt. Noch am 03.01.2022 hat der Vorstandsvorsitzende in einem Interview mit der Zeitschrift Finanzbusiness erklärte: "Auch die Filialbank ist trotz Pandemie stabil." Und weiter: "Aufgrund des gesamt-unternehmerischen Erfolgs ist es daher eine logische Entscheidung, dass wir unsere ‚Mannschaft' um rund 15 Prozent aufgestockt haben." Die lokale Versorgung mit einem Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung und muss beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme