Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 296 entstanden aus Vorlage: OF 17/5 vom 07.05.2021 Betreff: Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 177 Baugesetzbuch (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) vorliegen, um den Eigentümer zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Barockgebäudes Frauenhoftor zeitnah durchzuführen."
Begründung:
Das denkmalgeschützte Gebäude Frauenhoftor ist ein einem baulich schlechten Zustand. Ein aktueller Artikel der FNP spricht gar von "Verfall". Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Frauenhoftores muss sichergestellt werden, dass notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht unangemessen verzögert oder gar versäumt werden. §177 Baugesetzbuch bietet eine entsprechende Rechtsgrundlage, damit der Magistrat und die zuständigen Behörden tätig werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 60 3